Ringvorlesung | Kunstmessen ↔ Kunstmarkt │ Art Fairs ↔ Art Market | 19.12.2019 | Vortrag
Der gestrige Vortrag der Rechtsanwältin Yasmin Mahmoudi bot einen Überblick über typische und praxisrelevante Rechtsfragen im Kontext von Kunstmessen. Dabei wurde aufgezeigt, wie die Zulassungsvoraussetzungen für Galerien im Hinblick auf die Teilnahme an marktstarken Messen sind und wie sich die Erfolgsaussichten im Hinblick auf das Einklagen nach einer Ablehnung im In- und Ausland unterscheiden.
Die Vertragsbeziehungen auf der Messe werden am Beispiel der kurzfristigen Absage der Art Stage Singapur 9 Tage vor deren geplanter Eröffnung skizziert.
Im Anschluss wurde dargelegt, wer haftet, wenn ein Exponat von einem Messebesucher beschädigt wird, wie es auf der Art Basel mit einer Skulptur von Katharina Fritsch jüngst wieder geschehen ist.
Ein Schwerpunkt lag auf dem neuen Geldwäschegesetz, das zum 1.1.2020 in Kraft tritt. Hier stehen die Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Identifizierung der Kunden im Vordergrund (Know-Your-Customer- Pflichten anlässlich von Messetransaktionen).
Den Abschluss bildete ein kurzer Einblick in die Auswirkungen des Kulturgutschutzgesetzes und der EU-Einfuhrverordnung auf Kunstmessen.
Yasmin Mahmoudi begann ihre Anwaltstätigkeit bei der internationalen Kanzlei Clifford Chance LLP. Seit 2005 berät sie als Partnerin von Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte mbB u.a. Stiftungen, Sammler und Galerien aus dem In- und Ausland zu allen Fragen des Kunstrechts. Sie ist Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und hält regelmäßig Vorträge und Vorlesungen. Frau Mahmoudi publiziert regelmäßig Fachbeiträge und ist Mitherausgeberin der Festschrift Kunst-Wissenschaft-Recht-Management.
—
Universität zu Köln | Hörsaalgebäude | Hörsaal E | 17.45 (s.t.)